Ilmenau/Geislingen, 01. August 2024: Verteilnetzbetreiber sind nach § 12 Absatz 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) verpflichtet, einen sogenannten Differenzbilanzkreis zu führen, in dem zu jeder Viertelstunde für alle Einspeisungen und Verbräuche die Abweichung zwischen geplanter und tatsächlicher Energiemenge bilanziert wird. Energieexperten des Fraunhofer IOSB-AST konnten nun bei der Albwerk GmbH & Co. KG die Day-Ahead-Prognose für diese Zeitreihe, als Schattenprognose im Vergleich zum bisherigen Dienstleister, um rund 40 Prozent bezogen auf den mittleren absoluten Fehler (MAE) verbessern.
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